„Als Pädagogen haben wir anzuerkennen, dass es normal ist, verschieden zu sein.“ (Gustav O. Kanter)

Inklusion am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium

Warum Inklusion?

Der Landtag NRW hat am 16. Oktober 2013 das „Erste Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz)“ verabschiedet. Dieses Gesetz trat am 1. August 2014 beginnend mit dem Schuljahr 2014/2015 in Kraft. Die Stellung der Inklusion im Kontext des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule wird in §2 des Schulgesetzes NRW ausformuliert:
„Die Schule fördert die vorurteilsfreie Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung. In der Schule werden sie in der Regel gemeinsam unterrichtet und erzogen (inklusive Bildung). Schüler*innen, die auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, werden nach ihrem individuellen Bedarf besonders gefördert, um ihnen ein möglichst hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung zu ermöglichen.“

 

Was ist Inklusion?

am jb 2012 02 inklusion

Bildquelle: Aktion Mensch 

Während die Exklusion bedeutet, dass die Schüler*innen nach ihrem Leistungs- und Bildungsstand klar getrennt werden, bedeutet die Integration, dass diese vorher getrennten Lerngruppen wieder zusammengeführt werden, jedoch nicht in ein Miteinander, sondern in ein Nebeneinander. Inklusion bedeutet, dass dieses Nebeneinander aufgebrochen wird und diese getrennten Lerngruppen sich einander einschließen und die Struktur, also z.B. die Schule, sich den individuellen Bedürfnissen einer jeden einzelnen Schülerin und eines jeden einzelnen Schülers anpasst.

 

Welche Förderschwerpunkte gibt es?

Eine sonderpädagigische Förderung erfolgt in den folgenden Förderschwerpunkten:

  • [KM] Körperliche und motorische Entwicklung
  • [HK] Hören und Kommunikation
  • [SE] Sehen
  • [GG] Geistige Entwicklung
  • [ESE] Soziale und Emotionale Entwicklung
  • [LE] Lernen
  • [SQ] Sprache

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen zieldifferenter Förderung und zielgleicher Förderung.
Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Bildungsgang „Lernen“   werden in ihren jeweiligen Förderschwerpunkt zieldifferent in Klassen des Gemeinsamen Lernens unterrichtet und bewertet. Sie erhalten Berichtszeugnisse, in denen die Ergebnisse des Lernens sowie die individuellen Lernfortschritte auf der Grundlage der im individuellen Förderplan festgelegten Lernziele beschrieben werden.
Im Bildungsgang der allgemeinen Schule findet in den dafür vorgesehenen Förderschwerpunkten zielgleicher Unterricht statt. Die Schüler*innen streben die gleichen Bildungsabschlüsse wie die Regelschüler*innen ohne Lerneinschränkung an.

Zieldifferente Förderung  Zielgleiche Förderung

Bildungsgang Lernen (LE) /
Bildungsgang Geistige Entwicklung (GG)  

 Bildungsgang der allgemeinen Schule
im Förderschwerpunkt (LE)
  im Bildungsschwerpunkt LE
 
im Förderschwerpunkt (GG)
  im Bildungsgang GG
 
im Förderschwerpunkt (ESE)
  im Bildungsgang LE
im Förderschwerpunkt (ESE)
  im Bildungsgang der allgemeinen Schule    
im Förderschwerpunkt (HK)
  in den Bildungsgängen LE, bzw. GG
im Förderschwerpunkt (HK)
  im Bildungsgang der allgemeinen Schule   
im Förderschwerpunkt (KM)
  in den Bildungsgängen LE, bzw. GG
im Förderschwerpunkt (KM)
  im Bildungsgang der allgemeinen Schule
im Förderschwerpunkt (SE)
  in den Bildungsgängen LE, bzw. GG
im Förderschwerpunkt (SE)
  im Bildungsgang der allgemeinen Schule
im Förderschwerpunkt (SQ)
  in den Bildungsgängen LE
im Förderschwerpunkt (SQ)
  im Bildungsgang der allgemeinen Schule

 

Die Umsetzung der Inklusion an unserer Schule

Wir bieten seit dem Schuljahr 2014/2015 zieldifferente Förderung von Schüler*innen in Klassen des Gemeinsamen Lernens sowie zielgleiche Förderung in Regelklassen an.
In Klassen des Gemeinsamen Lernens werden maximal sechs Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf und bis zu 19 Regelschüler*innen unterrichtet. Ab dem Schuljahr 2022/2023 können Schüler*innen grundsätzlich zwischen dem Musik- und dem NW-Profil wählen. Sie erhalten in den Jahrgängen 5 und 6 jeweils entweder eine Stunde mehr Musik- oder NW-Unterricht. Um die musikalische und naturwissenschaftliche Förderung im Gemeinsamen Lernen anbieten zu können, kommen die Kinder aus der Klasse des Gemeinsamen Lernens mit den Kindern einer weiteren Klasse im Profilunterricht zusammen. Die restlichen Fächer werden im Klassenverband der jeweiligen Klasse unterrichtet. Im Musikprofil erlernen Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf das Spielen eines Instrumentes  und musizieren gemeinsam in einem Orchester. Im NW-Profil werden die Kinder in Grundfertigkeiten des Experimentierens eingeführt und lernen bereits in der 5. und 6. Klasse die Fächer Physik und Chemie kennen. Um den Anforderungen von heterogenen Lerngruppe gerecht zu werden, arbeiten wir nach Möglichkeit in Multiprofessionellen Teams in den Klassen des Gemeinsamen Lernens, die es ermöglichen, auf die individuellen Bedürfnisse aller Schüler*innen einzugehen und diese optimal zu ihren individuellen Zielen zu führen.
Unterstützung bei der weiteren Ausgestaltung des Inklusionskonzeptes erhält das Kollegium aktuell von Schulentwicklungsberater*innen des Kompetenzteams Münster. Der Prozess der Schulentwicklungsberatung ist für ca. 1 - 1,5 Jahre angelegt und wird auch ein Konzept der systematischen inklusiven Fortbildung von Kolleg*innen beinhalten. Darüber hinaus bestehen enge Kontakte zu den Grundschulen und den weiterführenden Schulen mit mehrjähriger Erfahrung im Gemeinsamen Lernen.
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass viele Eltern ihre Kinder ohne sonderpädagogischen Förderbedarf ebenfalls gerne für die Inklusionsklassen anmelden. Sie erwarten sich für ihre Kinder einen Zuwachs in der Fähigkeit, durch einfühlsames Verhalten den Anderen in seiner Einzigartigkeit und Andersartigkeit zu verstehen, zu akzeptieren und zu unterstützen.
Mit der Unterstützung aller Eltern und Schüler*innen haben wir uns unserer neuen Aufgabe gestellt. Nach unseren Erfahrungen mit dem Gemeinsamen Lernen wissen wir, dass wir uns auf dem Weg zu einer Gemeinschaft gemacht haben, in der jeder von jedem Vieles lernen kann, und dass die gesamte Schulgemeinschaft von den Impulsen, die Inklusion für die Schulentwicklung setzt, profitiert.

Inklusion bedeutet für uns:

  • die gleiche Wertschätzung für Schüler*innen mit und ohne Förderbedarf
  • Gemeinschaften aufzubauen und Werte zu entwickeln
  • die gleichberechtigte Teilhabe aller Schüler*innen an Unterricht und Gemeinschaft unserer Schule
  • die Sichtweise, dass Unterschiede zwischen den Schüler*innen Chancen für das gemeinsame Lernen sind und nicht Probleme, die es zu überwinden gilt
  • gemeinsames Lernen und gegenseitige Hilfestellung
  • die Akzeptanz, dass alle Schüler*innen ein Recht auf wohnortnahe Bildung haben

 

Personelle und räumliche Rahmenbedingungen

In den Multiprofessionellen Teams arbeiten Fachkolleg*innen, Sonderpädagog*innen und Sozialpädagog*innen eng zusammen. Im Schuljahr 2021/2022 stehen uns für die Förderung der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf ca. 2,6 Förderkraftstellen sowie 1 MPT-Stelle zur Verfügung, die von einer Sozialpädagogin besetzt ist. Außerdem nutzen wir die Ressourcen unseres Kollegiums: Einige unserer Kolleg*innen übernehmen eigene Projekte wie z. B. die Holz- und Gartenwerkstatt, andere erteilen in jahrgangsübergreifenden Kleingruppen Fachunterricht z. B. in Englisch oder in Naturwissenschaften oder werden auch in der Doppelbesetzung im Gemeinsamen Lernen eingesetzt.

Insgesamt ist ein enger und intensiver Austausch für die Arbeit im Multiprofessionellen Team von besonderer Wichtigkeit. Neben den fortlaufenden unterrichtlichen und pädagogischen Absprachen kommen zu Beginn eines jeden Schuljahrs in einer Konferenz alle am Gemeinsamen Lernen Beteiligten zusammen, um die Absprachen zur Aufgabenverteilung zu evaluieren.

Klassenzimmer

Die Klassen des Gemeinsamen Lernens verfügen über einen sich direkt anschließenden Differenzierungsraum, der durch eine Glastür vom Klassenzimmer aus zu erreichen ist. Weitere Räume wie z.B. Flurendräume, Mediathek, Bastel- und Werkraum im Ganztagsbereich oder Schülerküche sowie der Schulgarten werden ebenfalls für den Unterricht in Klassen des Gemeinsamen Lernens genutzt.

 

Pädagogische Grundsätze und sich daraus ergebende schulische Strukturen

Die Inklusionsklassen werden nach Möglichkeit von einem Klassenleitungsteam geführt. Um die Arbeit in multiprofessionellen Teams zu ermöglichen, hat jede Sonderpädagogin und jeder Sonderpädagoge ihren bzw. seinen Einsatzschwerpunkt in einer der zieldifferenten Inklusionsklassen.
Es gibt eine klare Aufgabenbeschreibung für die Fach-, und Klassenlehrer*innen sowie für die Sonderpädagog*innen und die Sozialpädagogin. Diese wird kontinuierlich ergänzt und jährlich evaluiert.
Für die Weiterentwicklung, Implementation und Evaluation der Inklusion, für die Kooperation und Absprachen mit Schulleitung, Koordinatoren, schulischen Teams und Kollegium sowie außerschulischen Partnern und für die Verteilung der Förderkraftstunden ist die Inklusionskoordinatorin verantwortlich.
Für den allgemeinen Austausch über Inklusion, die Bündelung der Erfahrungen in Klassen des Gemeinsamen Lernens sowie die Etablierung nachhaltiger Strukturen ist das Inklusionsteam zuständig, das sich aus den Sonderpädagog*innen, der Sozialpädagogin und der Inklusionskoordinatorin zusammensetzt und sich alle zwei Wochen in einer Teamsitzung trifft. Die Teamsitzung steht grundsätzlich allen Kolleg*innen offen, die mit ihren Fragen und Anmerkungen in Absprache an den Sitzungen teilnehmen können.
Für den fachlichen Austausch und die Bündelung der fachbezogenen Erfahrungen in Klassen des Gemeinsamen Lernens sowie die Entwicklung von Förder- und Freiarbeitsmaterial ist die Fachgruppe Inklusion zuständig. Sie hat sich darüber hinaus zum Ziel gesetzt, Empfehlungen zur unterrichtlichen Umsetzung im Gemeinsamen Unterricht zu geben. Ausgehend von den gymnasialen Schulcurricula sollen hierdurch besonders geeignete thematische Anknüpfungspunkte für den Unterricht im Gemeinsamen Lernen aufgezeigt werden. Hier sollen aber auch Ideen zur Weiterentwicklung eines inklusiven Schullebens erörtert werden.
Die Fachgruppe Inklusion setzt sich aus Fachlehrer*innen, die durch die Fachkonferenzen bestimmt werden, den Sonderpädagog*innen, der Inklusionskoordinatorin, der Erprobungsstufenkoordinatorin, der Mittelstufenkoordinatorin sowie Eltern- und Schülervertreter*innen zusammen und tagt mindestens einmal pro Schuljahr.

 

Der Unterricht in Klassen des Gemeinsamen Lernens

Der Unterricht in den Klassen des Gemeinsamen Lernens orientiert sich wie in allen anderen Klassen an den curricularen Vorgaben, die sowohl durch die schulinternen Curricula als auch durch die allgemeinen Kernlehrpläne NRW für die Sekundarstufe I gesetzt sind. Die individuellen Förderpläne bilden die Grundlage für das Lernen der Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf.
Gemäß der inklusiven Grundorientierung streben wir möglichst einen Gemeinsamen Unterricht durch innere Differenzierungsmöglichkeiten an. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass sich hierfür besonders die Methoden des kooperativen Lernens sowie alle Arbeitsformen eignen, die ein individuelles Lernen ermöglichen, wie zum Beispiel Lernen an Stationen, Frei- bzw. Wochenplanarbeit etc.
Um den Anforderungen der heterogenen Lerngruppe gerecht zu werden, findet in einigen Bereichen auch eine äußere Differenzierung statt, die in enger Absprache zwischen den Fachlehrer*innen und Sonderpädagog*innen erfolgt. In einer kleinen Lerngruppe können so Unterrichtsthemen vertieft und dem Lerntempo der Schüler*innen angepasst werden.
Zur Umsetzung der individuellen Förderpläne der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf findet vor allem ab der Jahrgangsstufe 7 in den Hauptfächern Deutsch und Mathematik auch ein Unterricht in äußerer Differenzierung statt, der durch die Sonderpädago*innen erteilt wird. Das Fach Englisch wird je nach Kenntnis- und Leistungsstand bereits ab der Jahrgangsstufe 5 in Kleingruppen unterrichtet. 
Parallel zum Unterricht in der zweiten Fremdsprache im Wahlpflichtbereich I ab der Jahrgangsstufe 7, der für die Schüler*innen im Bildungsgang Lernen nicht obligatorisch ist, wird das Fach Arbeitslehre durch die Sonderpädagogin bzw. durch den Sonderpädagogen erteilt. Darüber hinaus findet ein jahrgangsübergreifender Förderunterricht statt, der die individuellen Bedürfnisse der Schüler*innen mit Förderbedarf aufgreift und gleichzeitig auch den Zugriff auf lebenspraktische Übungen gewährleistet.

Arbeitslehre in der Augustin Wibbelt Schule

Im Rahmen des Faches Arbeitslehre erhalten die Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf auch Unterricht in den Fächern  Hauswirtschaftslehre und Werken. Dazu fahren die  Kinder ab der 7. Klasse nach Roxel und werden dort im Werkraum und in der Schulküche der ehemaligen Augustin-Wibbelt-Schule von unseren Sonderpädagog*innen unterrichtet. Ab der Jahrgangsstufe  9 wird das Gemeinsame Lernen im Wahlpflichtbereich II durch das Fach Darstellendes Spiel ermöglicht.

Bienenhaus im Schulgarten

Die Holz- und Gartenwerkstatt, die im Stundenplan der Kinder mit sonderpädagogischem Un-terstützungsbedarf der Jahrgänge 9-10 fest verankert ist, bietet den Jugendlichen ein vielseitiges Angebot. Folgende Beispiele finden sich im Programm des letzten Schuljahres: Anbau, Ernte und Verarbeitung von Obst, Gemüse und Kräutern; schonende Mahd mit Sensen der Wildwiese und Heuernte (für die Nutztierhaltung); Schreinerarbeiten am Hühnerstall; imkerliche Betreuung der „Schulbienen“; Pflege der „Schulhühner“; Schreinerei von selbstentworfenen „Gartenwerkbänken“ (upcycling Projekt aus Paletten)

Die Arbeit in inklusiven Gruppen hat gezeigt, dass die Einführung fester Rituale, die Verteilung von verschiedenen Klassenämtern sowie die Etablierung von Unterstützersystemen einen guten Rahmen für soziales Lernen und für gegenseitigen Respekt und Toleranz bilden.
Dabei hat sich unter anderem beispielsweise das Helferkonzept etabliert, bei dem einzelne leistungsstarke Schüler*innen zusätzliche Aufgaben übernehmen. Sie unterstützen Mitschüler*innen beim Verständnis von Aufgabenstellungen, beim Eintragen von Hausaufgaben, erinnern an Klassenregeln etc. und tragen auf diese Weise in besonderer Form zum Gelingen des Gemeinsamen Unterrichts bei. Diese Unterstützung kann aber auch im Sinne des Lernens durch Lehren fachlicher Art sein, indem Themenbereiche eigenständig erarbeitet und der Lerngruppe präsentiert werden.

 

Individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf

Für die Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf werden kontinuierlich Förderpläne mit individuellen Lernzielen geschrieben, die auf Beratungstagen mit den Eltern und Schüler*innen besprochen werden. Neben der individuellen Förderung im jahrgangsübergreifenden Förderunterricht organisieren wir - wenn möglich und nötig - eine Einzelförderung, die parallel zur regulären Lernzeit im Nachmittagsbereich liegt. Gute Erfahrung haben wir ebenfalls mit dem Einsatz von Oberstufenschüler*innen in der Lernzeit gemacht, die die eingesetzten Lehrkräfte bei der Betreuung der teilnehmenden Schüler*innen unterstützen.

Organisation des Gemeinsamen Lernens in der 10. Jahrgangsstufe (G8)

Im Rahmen von G8 standen die weiterführenden Schulen vor der Frage, wie das Gemeinsame Lernen organisiert werden soll, wenn die Klassen in der 10. Jahrgangsstufe (EF) in ein Kurssystem wechseln und der Klassenverband aufgelöst wird. Das FSG hat dazu ein System entwickelt, das einerseits die individuellen Förderziele der Jugendlichen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf berücksichtigt und andererseits eine Anbindung an das Kurssystem ermöglicht. Im Zentrum der Förderung steht in der 10. Klasse vor allem die Stärkung der beruflichen Qualifikationen. Neben den Fächern Hauswirtschaftslehre, Werken und Arbeitslehre sowie der oben bereits genannten Holz- und Gartenwerkstatt findet an einem Tag in der Woche ein Langzeitpraktikum in einem Betrieb statt. Darüber hinaus werden die Jugendlichen von den Sonderpädagog*innen in den Kernfächern unterrichtet. Gemeinsamer Unterricht findet in den Fächern Kunst und Sport statt.

Berufliche Orientierung

Wie unter dem Punkt „Unterricht in den Klassen des Gemeinsamen Lernens“ bereits erläutert, beginnt die berufliche Orientierung spätestens ab der 7. Klasse. Eine Übersicht über die inner- und außerschulischen Maßnahmen zur Berufsorientierung finden Sie hier:
Bild 1: innerschulische Maßnahmen zur Berufsorientierung
Bild 2: außerschulische Maßnahmen zur Berufsorientierung

Übersicht zum Ablauf der innerschulischen Berufsorientierungsmaßnahmen in der Sekundarstufe I

 

Übersicht zum Ablauf der außerschulischen Berufsorientierung und Berufsberatung in der Sek I


Abschlüsse

In der Regel erlangen die Schüler*innen mit dem sonderpädagogischen Un-terstützungsbedarf „Lernen“ einen Abschluss im Bildungsgang Lernen nach der 10. Klasse. In Ausnahmefällen können die Kinder bei entsprechenden Leistungen auch einen dem HS9 vergleichbaren Abschluss erreichen. Der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf wird jährlich überprüft.

Fragen und Antworten zum Thema Inklusion

An dieser Stelle würden wir gerne auf das Schulministerium NRW und die Planungen zur Inklusion verweisen.

Unsere SV zur Förderung des gemeinsamen Lernens am FSG

Inklusion am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium Münster:
Projekte zur Förderung des gemeinsamen Lernens
- von Schülern für Schüler -

Kontakte

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Inklusion am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, so zögern Sie bitte nicht Frau Dr. Diehl (Schulleiterin) und/oder Frau Tietz (Inklusionskoordination) zu kontaktieren.

Freiherr-vom-Stein-Gymnasium Münster
Dieckmannstraße 141
48161 Münster
Tel.: 0251-6206540
Fax: 0251-62065410
E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Dr. Christina Diehl
Schulleiterin

Bärbel Tietz
Inklusionsbeauftragte

logo

Dieckmannstraße 141
48161 Münster

Finden Sie uns in

unsere schule1

Service

Image

freiherr vom stein gymnasium muenster

Dieckmannstraße 141
48161 Münster

       0251 6206540

  steingym@stadt-muenster.de