Leistungsbewertung
Leistungsbewertung im Fach Politik (Sek I)
Klassenarbeiten sind in den Jahrgangsstufen 5, 8 und 9 nicht vorgesehen. Eine Leistungsüberprüfung in diesen Jahrgangsstufen erfolgt (je nach Thema und Intention) über
- mündliche Beiträge (z.B. Beiträge zum Unterrichtsgespräch, Kurzreferate)
- schriftliche Beiträge (z.B. Protokolle, Materialsammlungen, Portfolios)
- schriftliche Leistungsüberprüfung/schriftliche Übungen
- Beiträge im Rahmen schüleraktiven Handels (z. B. Rollenspiel, Debatten, Befragung, Erkundung, Präsentation)
Leistungsbewertung im Fach Politik (Sek I)
Leistungsbewertung im Fach Sozialwissenschaften (Sek II)
Die Leistungsüberprüfung im Fach Sozialwissenschaften (Sek II) erfolgt wie in Politik (Sek I) über die oben genannten Aspekte.
Auch kann ab der Einführungsphase Sozialwissenschaften schriftlich angewählt werden. Die Klausuren im Fach Sozialwissenschaften untergliedern sich in der Regel in folgendes Schema:
- Darstellung
- Analyse
- Erörterung
Ist das Fach schriftlich in der Q1 belegt worden, kann eine Klausur auch durch die Facharbeit ersetzt werden.
Leistungsbewertung im Fach Sozialwissenschaften (Sek II)